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Smartwatches in der Schule

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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Schulgemeinschaft möchten Sie darüber informieren, dass gemäß der Datenschutzverordnung das Tragen von Smartwatches an unserer Schule nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Es ist ausschließlich erlaubt, eine Smartwatch zu tragen, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Smartwatches aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt sind. Diese Geräte verfügen über Funktionen, die das Aufnehmen von Ton- und Bildmaterial ermöglichen, was in einer schulischen Umgebung nicht gestattet ist. Auch ein eingerichteter Schulmodus ist keine Rechtfertigung für das Tragen einer Smartwatch in der Schule.

Wir bitten Sie daher, sicherzustellen, dass Ihre Kinder keine Smartwatches mit in die Schule bringen, es sei denn, es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die das Tragen aus medizinischen Gründen erforderlich macht. So soll sichergestellt werden, dass der Datenschutz und die Privatsphäre unserer Schülerinnen und Schüler gewahrt bleiben und ein störungsfreies Lernumfeld gewährleistet ist. Natürlich gilt das genannte auch für Smartphones in der Schule.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

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