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Informationsschreiben - Schulfahrten

Informationsschreiben zur Abfrage von Vorerkrankungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Schulfahrt gemäß Artikel 13 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen unserer Bemühungen um die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler während geplanter Schulfahrten möchten wir Sie über die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten informieren:

  1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Grundschule Werlte.

  1. Zweck der Datenerhebung

Im Rahmen der Organisation von Schulfahrten fragen wir Informationen über mögliche Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ab. Diese Informationen dienen dem Zweck, dass die Schulfahrt begleitende Personal während dieser über besondere gesundheitliche Bedürfnisse der Teilnehmenden zu informieren, damit diese in Notsituationen entsprechend reagieren können.

  1. Freiwilligkeit der Angaben

Die Angabe von Vorerkrankungen ist freiwillig. Sofern Sie hierzu keine Angabe machen, entstehen Ihnen hieraus keine Nachteile. Die Teilnahme an der Schulfahrt wird nicht von der Bereitstellung dieser Information abhängig gemacht.

  1. Schutz personenbezogener Daten

Wir sichern Ihnen zu, dass die von Ihnen bereitgestellten Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, vertraulich behandelt werden. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten sind ausschließlich für die Schulleitung sowie das die Schulfahrt begleitende Personal zugänglich.

  1. Ihre Rechte

Ein Widerruf Ihrer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich und hat keine nachteiligen Auswirkungen. Der Widerruf ist an die unten genannte Ansprechperson der Schule zu richten. Durch den Widerruf wird die

Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass Sie gegenüber dem am Ende dieses Schreibens genannten Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die von Ihrem Kind/ Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten haben. Zusätzlich zum o. g. Recht auf Widerruf der Einwilligung können Sie unter bestimmten Umständen Ihr Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) der erhobenen Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der entsprechenden Daten geltend machen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, der Verarbeitung der erhobenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Eine Beschwerde in Bezug auf die Datenverarbeitung kann unter anderem an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Prinzenstraße 5, 30159 Hannover) gerichtet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen nach Möglichkeit zuerst an den unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Schule (s. u.). In den meisten Fällen lassen sich dadurch die Anliegen bereits klären.

Mit freundlichen Grüßen

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Mechthild Wigbers, Rektorin

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Mechthild Wigbers, Rektorin

Grundschule Werlte

Hilligenweg 48

49757 Werlte

Tel. 05951/4618180

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www.grundschule-werlte.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Schule:

Janosch Winkelmann, Lehrer

Grundschule Werlte

Tel. 05951/4618180

Fax 05951/46181844

Hilligenweg 48

49757 Werlte

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Smartwatches in der Schule

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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Schulgemeinschaft möchten Sie darüber informieren, dass gemäß der Datenschutzverordnung das Tragen von Smartwatches an unserer Schule nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Es ist ausschließlich erlaubt, eine Smartwatch zu tragen, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Smartwatches aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt sind. Diese Geräte verfügen über Funktionen, die das Aufnehmen von Ton- und Bildmaterial ermöglichen, was in einer schulischen Umgebung nicht gestattet ist. Auch ein eingerichteter Schulmodus ist keine Rechtfertigung für das Tragen einer Smartwatch in der Schule.

Wir bitten Sie daher, sicherzustellen, dass Ihre Kinder keine Smartwatches mit in die Schule bringen, es sei denn, es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die das Tragen aus medizinischen Gründen erforderlich macht. So soll sichergestellt werden, dass der Datenschutz und die Privatsphäre unserer Schülerinnen und Schüler gewahrt bleiben und ein störungsfreies Lernumfeld gewährleistet ist. Natürlich gilt das genannte auch für Smartphones in der Schule.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Zusätzliche Informationen